Verfassungsgericht stützt Urteil gegen Growshop in Tschechien

Foto: Tomáš Adamec, Archiv des Tschechischen Rundfunks

Tschechien hat den Ruf eines Drogenparadieses. Besonders beim Marihuana-Konsum gehören Tschechen laut Umfragen zur europäischen Spitze. So hat sich auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz die Ansicht verbreitet, Tschechien betreibe eine liberale Drogenpolitik. Gerichtsurteile und Polizeirazzien widerlegen diese Annahme. Nun hat das Verfassungsgericht in einem Fall gesprochen.

Foto: ČT24
Es geht um sogenannte Growshops. Diese Läden oder Internet-Händler bieten alles Zubehör an, um zu Hause selbst Pflanzen zu ziehen. Dazu gehören aber auch Cannabispflanzen. Seit 2007 sind in Tschechien mehrere Dutzend dieser Geschäfte entstanden.

Im Jahr 2012 aber verurteilte das Bezirksgericht im ostböhmischen Semily zwei Besitzer eines solchen Ladens zu 18 Monaten auf Bewährung. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie nicht nur Cannabissamen und weiteres Gartenbaumaterial angeboten hätten, sondern auch Zuchtanleitungen für Marihuana mit hoher Konzentration des Wirkstoffs THC sowie Raucherbedarf. Das werteten die Richter als „Verbreitung von Rauschgiftsucht“. Die Verurteilten gingen in Berufung. Ihr Argument lautete, alle angebotenen Waren seien legal gewesen. Der Fall lief durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof. Auch er bestätigte indes das Urteil des Bezirksgerichts.

Jakub Frydrych  (Foto: Marián Vojtek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Im November vergangenen Jahres holte die Polizei dann zu einem großen Schlag gegen die Growshops aus. Jakub Frydrych leitet die tschechische Antidrogenpolizei:

„Jede einzelne Komponente in den Shops ist zwar legales Gut. Was aber das Gesetz regelt, ist der Umgang damit – also der Anbau und das Züchten von Marihuana. Und jeglicher Umgang mit dieser Droge, egal in welcher Phase von Produktion oder Verbreitung, verstößt gegen das Recht.“

Nach den Razzien leitete die Polizei daher 50 Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Die meisten Growshops in Tschechien haben deswegen mittlerweile schließen müssen.

Selbst Juristen beurteilten dieses Vorgehen der Polizei aber als unangemessen. Die anerkannte Anwältin Hana Marvanová kritisierte im öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen, dass sich die Beamten auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs in einem konkreten Fall berufen hätten:

Hana Marvanová  (Foto: ČT24)
„Ein solches Urteil kann sich aber nur auf den konkreten Fall mit den bewerteten Straftaten beziehen. Es lässt sich nicht pauschalisieren. Falls sich die Strafverfolgungsbehörden sozusagen von dem Urteil inspirieren lassen, dann können sie aber nicht ihre Anklagen darauf gründen.“

Am Dienstag hat nun das Verfassungsgericht geurteilt. Die Richter bestätigten dabei, dass der eingangs erwähnte Schuldspruch des Kreisgerichtes in Semily und die Bestätigungen bis hoch zum Obersten Gerichtshof korrekt gewesen sind. Zugleich ließ eine Sprecherin des Verfassungsgerichts jedoch wissen, dass man das Urteil nicht als Präzendenzfall werten dürfe. Eine Anleitung zum Vorgehen der Drogenpolizei scheint sich daraus also wohl nicht zu ergeben.