Tschechische Reisebüros besser auf Einbrüche gewappnet als Cook

Foto: ČTK/AP Photo/Rui Vieira

Die Pleite des Reiseanbieters Thomas Cook hat die Branche in ganz Europa aufgeschreckt. In Tschechien ist jedoch nur ein relativ geringer Anteil an Kunden direkt von der Insolvenz des größten britischen Reisebüros betroffen. Wie gut aber sind tschechische Anbieter gegen eine plötzliche Zahlungsunfähigkeit gefeit?

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Eine Antwort auf diese Frage gab der Vizevorsitzende des Verbandes der tschechischen Reiseveranstalter, Jan Papež, am Montag im Tschechischen Fernsehen.

Der Reiseanbieter Neckermann ist eine Tochter des britischen Touristikkonzerns Thomas Cook. Dadurch sind hierzulande 1100 Kunden von der Pleite des Giganten betroffen. Doch diese Klienten werden alle mit dem geplanten Flug nach Tschechien zurückkehren, versicherte das Unternehmen am Montag. Wie das möglich ist, dazu erklärte Jan Papež:

„Paradoxerweise sind wir dem britischen Markt in punkto Verbraucherschutz weit voraus. Wenn in Tschechien ein Reisebüro Insolvenz anmeldet, stellt sich die Frage gar nicht erst, ob ein Zahlungsausfall kompensiert wird oder nicht. Denn heute ist der tschechische Verbraucher doppelt abgesichert.“

Worin diese Absicherung besteht, dazu sagte Papež:

Jan Papež  (Foto: Jana Trpišovská,  ČRo)
„Jedes legale Reisebüro ist versichert und hat eine Konzession. Darüber hinaus zahlt jeder Anbieter in einen sogenannten Garantiefonds ein. Daraus werden Gelder entnommen, sollte die Versicherung im Ernstfall die Kosten nicht abdecken.“

Zudem gäbe es hierzulande seit dem Abzug des Branchenriesen Fischer kein Reisebüro mehr, das so komplex aufgebaut sei wie Thomas Cook, erläutert Papež. Die hiesigen Anbieter haben also weder Flugzeuge noch eigene Hotels im Ausland. Ihre überschaubare Größe habe aber noch einen Vorteil:

„Die tschechischen Reisebüros haben nicht solch ein Ausmaß wie Thomas Cook. Das heißt, unser Verhältnis zu den Hotels ist viel direkter. Die Hoteliers verlangen nämlich, dass wir ihnen die Übernachtungskosten für unsere Kunden im Voraus bezahlen. Und die Mehrzahl der Reisebüros muss sich daran halten.“

In ähnlicher Weise müssen die tschechischen Reisebüros auch die Buchung der Flüge vornehmen, ergänzt Papež:

„Falls unsere Kunden auf Linienflügen verreisen, ist der Geldfluss im Grunde sehr einfach: Der Klient bestellt die Reise, das jeweilige Reisebüro bucht daraufhin sofort den Flug. Binnen 24 Stunden muss es den Flug bezahlen und die Tickets ausstellen. Sie werden von dem Vorschuss beglichen, den der Kunde bei Vertragsabschluss zu zahlen hat.“

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Ein großer Fehler von Thomas Cook sei zudem gewesen, dass das Unternehmen auf eine Reisewarnung der britischen Regierung gehört hat. Während die Konkurrenz nämlich auch weiter nach Ägypten oder Sri Lanka geflogen ist, hat Cook eine Unmenge Geld verloren, weil man die Bestellungen in den dortigen Hotels stornieren musste. Doch es gibt noch weitere Risiken, die man im Reiseverkehr des 21. Jahrhunderts generell beachten müsse, schließt Papež:

„Ähnliche Fallen gibt es aber auch bei uns. Die Europäische Union hat zum Beispiel entschieden, dass beispielsweise ein Streik eine höhere Gewalt sei. Wenn dann eben die Beschäftigten im Flugwesen in Ausstand treten, muss das Reisebüro auch weiterhin die Haftung für alle Kundendienstleistungen tragen. Und zwar auch dann, wenn es dafür von der Fluggesellschaft keinen Ausgleich erhält.“