Regierung verabschiedete Einsatz von Armee in Krisensituationen

Tschechien rüstet gegen den Terrorismus weiter auf. Im Falle von Ausnahmesituationen können nun bis über 10 000 Sicherheitskräfte zusammen eingreifen. Die tschechische Regierung hat am Mittwoch - in Tagen, die wieder einmal ganz im Zeichen des Terrorismus stehen - ein Dokument verabschiedet, in dem Notfallpläne für sechs Krisenszenarien entwickelt werden. Bei diesen sollen Polizei, Armee und weitere Teile des Rettungssystems gemeinsam eingreifen.

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Tschechien rüstet gegen den Terrorismus weiter auf. Im Falle von Ausnahmesituationen können nun bis über 10 000 Sicherheitskräfte zusammen eingreifen. Die tschechische Regierung hat am Mittwoch - in Tagen, die wieder einmal ganz im Zeichen des Terrorismus stehen - ein Dokument verabschiedet, in dem Notfallpläne für sechs Krisenszenarien entwickelt werden. Bei diesen sollen Polizei, Armee und weitere Teile des Rettungssystems gemeinsam eingreifen. Dazu gehören ein terroristischer Angriff, umfassende Überschwemmungen oder Waldbrände, schwerwiegende Industrieunfälle - ein Atomunfall mit eingeschlossen - oder große Migrationswellen und Epidemien.
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Im Rahmen der Krisenszenarios ist vorgesehen, die Armee bei der Überwachung von Objekten, bei der Sicherung der Staatsgrenze, der Evakuierung von Menschen, der Einrichtung von Notstraßenverbindungen und dem Bau von Brücken, aber auch bei der Einrichtung von Unterkünften und der Versorgung von Menschen und der Beseitigung von Katastrophenfolgen zu Hilfe zu ziehen. Sollte eine von diesen Krisensituationen eintreten, kann die Armee bis zu 10 260 Soldaten, was einem Drittel der Armee entspricht, zur Verfügung stellen. Dazu kommt die technische Ausstattung inklusive schwerer Gerätschaften wie Lastwagen oder mobiler Chemielabors. Die Armee und die Polizei haben ein gemeinsames Eingreifen schon bei den verheerenden Überschwemmungen geübt, von denen Tschechien vor zwei Jahren betroffen war. Die Armeereform schreibt weiterhin fest, dass die Armee jederzeit verpflichtet ist, auf Antrag der Polizei dieser bis zu 1 000 Soldaten für die Dauer von drei Monaten zur Verfügung zu stellen.