Im Urlaub geblitzt, daheim abkassiert

Foto: Barbora Němcová

Verfasst sind sie meist in perfektem Tschechisch: Bußgeldbescheide aus dem Ausland.

Foto: My Friend,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 3.0
Sie sei im Winter zum Skifahren nach Österreich gefahren. In einem Tunnel bei Linz habe sie die Höchstgeschwindigkeit um etwa 20 Kilometer pro Stunde überschritten. Eine Kamera habe sie geblitzt, aber danach sei mehrere Monate lang nichts geschehen. So hat Pavla Francová aus Mittelböhmen dem Tschechischen Rundfunk ihre Erfahrung geschildert. Doch die österreichische Polizei hat das Delikt nicht vergessen:

„Erst im Mai sei ein Brief angekommen. Demzufolge hätte sie 50 Euro bezahlen müssen. Sie habe die Zahlung sofort überwiesen. Es sei einfach gewesen, weil in dem Brief direkt die Kontonummer aufgeführt worden sei.“

Schon viele Fahrer haben hierzulande eine Zahlungsaufforderung aus dem Ausland bekommen. Übrigens, sie ist immer in perfektem Tschechisch verfasst. Nach Angaben des Tschechischen Automobilklubs sei überhöhte Geschwindigkeit der am häufigsten geahndete Verstoß. Die Höhe des Bußgeldes kann dabei mehrere Hundert Euro betragen. Wann die Summe fällig wird, ist meist jedoch nicht klar. Es kann nämlich zehn Tage, aber auch mehrere Monate dauern, bis man den entsprechenden Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland erhält. Es lohne sich nicht, diesen zu ignorieren, wie der Sprecher des Automobilklubs Igor Sirota erklärt. Dies könne unangenehme Folgen bei der nächsten Reise in das betroffene Land haben:

Foto: Aktron,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 4.0
„Im dortigen Register wird eingetragen, dass man das Strafgeld bisher nicht beglichen hat. Man kann bei jeder beliebigen Polizei- oder Zollkontrolle, auch etwa auf dem Flughafen, zur Rechenschaft gezogen werden. Und dann muss man das Bußgeld mit entsprechenden Zinsen vor Ort bezahlen.“

Die Behörden im Ausland können sich auch an ihre Kollegen in Tschechien wenden, um den fälligen Betrag einzutreiben. In dem Fall folgt eine Zahlungsaufforderung von einem Gericht hierzulande. Vladimír Řepka ist Sprecher des Justizministeriums:

„Wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird, verhängt ein Richter eine Ersatzstrafe in Form von Hausarrest beziehungsweise gemeinnütziger Arbeit. Die Geldstrafen werden also nicht durch Pfändung eingetrieben.“

Foto: Jaroslava Mannová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
In der Europäischen Union funktioniert ein automatischer Informationsaustausch über Fahrzeughalter. Die Tschechische Republik speichert seit 2016 Angaben in dieses System. Ein Beamter im Ausland stellt dort einfach fest, woher ein Fahrer stammt, der ein Verkehrsdelikt verübt hat. Die meisten Anfragen kämen in der Urlaubszeit aus Deutschland, Österreich und Kroatien, informiert Lenka Rezková vom tschechischen Verkehrsministerium.

Das System funktioniert seit einem Jahr auch umgekehrt. Tschechische Beamte können demnach ebenfalls ausländische Fahrer sanktionieren. Ein Beispiel bietet die Stadt Jihlava / Iglau. Ihre Beamten kontrollieren die Einhaltung des Geschwindigkeitslimits auf der Autobahn D1 zwischen dem 112. und 119. Kilometer. Aneta Hrdličková arbeitet im Rathaus von Iglau:

Foto: Barbora Němcová
„Die Stadt schickt zunächst eine Zahlungsaufforderung an den Eigentümer des jeweiligen Wagens. Nachdem dann über den Fahrzeughalter der Fahrer gefunden wurde, wird diesem der Bußgeldbescheid geschickt. Dieser ist in einer Fremdsprache konzipiert, je nach dem Land, aus dem der Fahrer kommt.“

Allerdings sei dem Verkehrsamt bisher kein Geld aus dem Ausland überwiesen worden, denn das Kamerasystem auf der Autobahn funktioniere erst seit zwei Monaten, ergänzt Hrdličková.

Die Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit ist nicht das einzige Delikt, das grenzüberschreitend bestraft wird. Auch wenn man etwa bei der Fahrt telefoniert beziehungsweise wenn man über eine rote Ampel fährt, kann man einen Brief mit Zahlungsaufforderung aus dem Ausland in seinem Briefkasten finden.

Österreichische Polizei  (Foto: böhringer,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 3.0)
Verfasst sind sie meist in perfektem Tschechisch: Bußgeldbescheide aus dem Ausland.

Sie sei im Winter zum Skifahren nach Österreich gefahren. In einem Tunnel bei Linz habe sie die Höchstgeschwindigkeit um etwa 20 Kilometer pro Stunde überschritten. Eine Kamera habe sie geblitzt, aber danach sei mehrere Monate lang nichts geschehen. So hat Pavla Francová aus Mittelböhmen dem Tschechischen Rundfunk ihre Erfahrung geschildert. Doch die österreichische Polizei hat das Delikt nicht vergessen:

„Erst im Mai sei ein Brief angekommen. Demzufolge hätte sie 50 Euro bezahlen müssen. Sie habe die Zahlung sofort überwiesen. Es sei einfach gewesen, weil in dem Brief direkt die Kontonummer aufgeführt worden sei.“

Schon viele Fahrer haben hierzulande eine Zahlungsaufforderung aus dem Ausland bekommen. Übrigens, sie ist immer in perfektem Tschechisch verfasst. Nach Angaben des Tschechischen Automobilklubs sei überhöhte Geschwindigkeit der am häufigsten geahndete Verstoß. Die Höhe des Bußgeldes kann dabei mehrere Hundert Euro betragen. Wann die Summe fällig wird, ist meist jedoch nicht klar. Es kann nämlich zehn Tage, aber auch mehrere Monate dauern, bis man den entsprechenden Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland erhält. Es lohne sich nicht, diesen zu ignorieren, wie der Sprecher des Automobilklubs Igor Sirota erklärt. Dies könne unangenehme Folgen bei der nächsten Reise in das betroffene Land haben:

Polizeikontrolle  (Quelle: Mediatus,  Public Domain)
„Im dortigen Register wird eingetragen, dass man das Strafgeld bisher nicht beglichen hat. Man kann bei jeder beliebigen Polizei- oder Zollkontrolle, auch etwa auf dem Flughafen, zur Rechenschaft gezogen werden. Und dann muss man das Bußgeld mit entsprechenden Zinsen vor Ort bezahlen.“

Die Behörden im Ausland können sich auch an ihre Kollegen in Tschechien wenden, um den fälligen Betrag einzutreiben. In dem Fall folgt eine Zahlungsaufforderung von einem Gericht hierzulande. Vladimír Řepka ist Sprecher des Justizministeriums:

„Wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird, verhängt ein Richter eine Ersatzstrafe in Form von Hausarrest beziehungsweise gemeinnütziger Arbeit. Die Geldstrafen werden also nicht durch Pfändung eingetrieben.“

Bußgeldbescheid  (Foto: BlackIceNRW,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 3.0)
In der Europäischen Union funktioniert ein automatischer Informationsaustausch über Fahrzeughalter. Die Tschechische Republik speichert seit 2016 Angaben in dieses System. Ein Beamter im Ausland stellt dort einfach fest, woher ein Fahrer stammt, der ein Verkehrsdelikt verübt hat. Die meisten Anfragen kämen in der Urlaubszeit aus Deutschland, Österreich und Kroatien, informiert Lenka Rezková vom tschechischen Verkehrsministerium.

Das System funktioniert seit einem Jahr auch umgekehrt. Tschechische Beamte können demnach ebenfalls ausländische Fahrer sanktionieren. Ein Beispiel bietet die Stadt Jihlava / Iglau. Ihre Beamten kontrollieren die Einhaltung des Geschwindigkeitslimits auf der Autobahn D1 zwischen dem 112. und 119. Kilometer. Aneta Hrdličková arbeitet im Rathaus von Iglau:

Stau | Foto: staboslaw,  Pixabay,  Pixabay License
„Die Stadt schickt zunächst eine Zahlungsaufforderung an den Eigentümer des jeweiligen Wagens. Nachdem dann über den Fahrzeughalter der Fahrer gefunden wurde, wird diesem der Bußgeldbescheid geschickt. Dieser ist in einer Fremdsprache konzipiert, je nach dem Land, aus dem der Fahrer kommt.“

Allerdings sei dem Verkehrsamt bisher kein Geld aus dem Ausland überwiesen worden, denn das Kamerasystem auf der Autobahn funktioniere erst seit zwei Monaten, ergänzt Hrdličková.

Die Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit ist nicht das einzige Delikt, das grenzüberschreitend bestraft wird. Auch wenn man etwa bei der Fahrt telefoniert beziehungsweise wenn man über eine rote Ampel fährt, kann man einen Brief mit Zahlungsaufforderung aus dem Ausland in seinem Briefkasten finden.