Verfassungsgericht unterstützt junge Mutter aus Prag im Sorgerechtsstreit mit dem Staat

Das tschechische Verfassungsgericht hat einer jungen Mutter aus Prag recht gegeben, die sich dagegen gewandt hat, dass ihr das Sorgerecht für ihre Tochter schon kurz nach der Geburt des Kindes entzogen wurde. Es sei ein Fehler der Gerichte gewesen, dass jedes Mal wieder die Trennung der Mutter von dem Kind verlängert wurde, heißt es in der Begründung. Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn hob daher alle vorigen Gerichtsentscheide auf.

Wie eine Gerichtssprecherin sagte, bedeute der Einwand des Verfassungsgerichts noch keinen Entscheid in der Sache. Über das Sorgerecht müssten nun erneut die Gerichte entscheiden. Aus der Begründung der Brünner Richter geht indes hervor, dass es keinen klaren Grund gab, warum das Kind in einem Säuglingsheim untergebracht wurde und dort bereits seit über einem Jahr ist. Hintergrund ist anscheinend, dass die junge Mutter sich mit dem Personal der Geburtsklinik gestritten hatte.

Autor: Till Janzer