Verfassungsgericht stärkt Stellung von Schuldnern

Ein Schuldner ist nicht immer selbst dafür verantwortlich, wenn er wegen der Forderungen seiner Gläubiger in Zahlungsunfähigkeit gerät. Dies stellte das Verfassungsgericht in einem Urteil am Dienstag fest. Demnach müssen Kreditgeber immer die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden überprüfen. In diesem Punkt seien viele Finanzunternehmen zu lasch, so das Verfassungsgericht.

Das Gericht stellte sich konkret auf die Seite eines Ehepaars, das sich gegen die Pfändungsklage eines privaten Kreditgebers gewehrt hat. Rund 900.000 Menschen in Tschechien sind derzeit problematisch verschuldet und leben in Pfändung.