Verfassungsgericht gegen wechselnde Betreuung zweier Zwillinge in Tschechien und Neuseeland

Das tschechische Verfassungsgericht hat sich gegen die wechselnde Betreuung von zwei achtjährigen Kindern in Tschechien und Neuseeland gestellt. Das Gericht entsprach damit einer Beschwerde des in Tschechien lebenden Vaters. Er hatte sich gegen die Übergabe der Zwillinge nach einem halben Jahr an die Mutter in Neuseeland gewandt. Diesen Modus hatte das Kreisgericht in Prag verfügt, es wird sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen müssen. Das Kreisgericht habe die psychologischen Aspekte bei einer solchen wechselnden Betreuung nicht ausreichend in Betracht gezogen, sagte eine Sprecherin des Verfassungsgerichts. Die Verfassungsrichter verwiesen unter anderem auf die Ansichten von Psychologen, wonach zwischen den Intervallen einer wechselnden Betreuung nicht mehr als drei Wochen liegen sollten. Des Weiteren verwiesen sie auf mögliche Schwierigkeiten für die Kinder durch den regelmäßigen Wechsel der Schule und des Freundeskreises.

Autor: Lothar Martin