Urteil gegen Verkehrsrowdy: Bewährungsstrafe und Führerscheinentzug

Einem tschechischen Verkehrsrowdy wurde für sieben Jahre der Führerschein entzogen, zudem erhielt er eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Der 44-jährige Unternehmer hatte im Dezember 2010 auf der Autobahn D1 mehrfach langsamer fahrende Autos ausgebremst, ein Mercedesfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren und fuhr auf das Auto des Rowdys auf. Über das Strafmaß entschied am Mittwoch der Obere tschechische Gerichtshof, er bestätigte in zweiter Instanz das Urteil eines Kreisgerichts vom Juni dieses Jahres. Die Anklage hatte eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung gefordert, dem Rowdy hätten dann bis zu zwölf Jahre Haft gedroht. Die Staatsanwaltschaft stufte das Vergehen indes nur als einfache Körperverletzung ein.

Autor: Till Janzer