Straßburg gibt Colleredo-Mannsfeld Recht im Streit um Schloss Opočno

Im Restitutionsstreit um Schloss Opočno in Ostböhmen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Erben Jerome Colloredo-Mannsfeld Recht gegeben. Dieser hatte in Tschechien auf die Herausgabe des Mobiliars aus Opočno geklagt. Die Straßburger Richter urteilten nun, dass die tschechischen Gerichte Colloredo-Mannsfeld kein faires Verfahren ermöglicht haben. Die Restitutionsstreitigkeiten zwischen der nach Österreich emigrierten Adelsfamilie und dem tschechischen Staat dauern bereits 25 Jahre. Schloss Opočno war 1942 zunächst von den Nationalsozialisten konfisziert worden, 1945 fiel es durch die Beneš-Dekrete an den tschechoslowakischen Staat.

Autor: Till Janzer