Staatsanwaltschaft empfiehlt nicht Veröffentlichung des Olaf-Berichts zum Fall „Storchennest“

Die Staatsanwaltschaft in Prag hat dem Finanzministerium die Veröffentlichung des abschließenden Ermittlungsberichtes des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (Olaf) nicht empfohlen. Der Sprecherin der Prager Staatsanwaltschaft könnte die Veröffentlichung des Dokuments das strafrechtliche Verfahren gefährden.

Der Olaf-Bericht wurde der Staatsanwalt am Dienstag zugestellt. Der Staatsanwalt wird ihn durchlesen und weiter an die Polizei leiten, teilte die Sprecherin mit. Die Polizei leitete Ermittlungen gegen elf Personen ein wegen mutmaßlichen Betrugs mit den EU-Fördergeldern für das Luxusressort „Storchennest“. Zu den Personen, gegen die ermittelt wird, gehören Premier Andrej Babiš (Ano-Partei) sowie der Vizechef der Ano-Partei Jaroslav Faltýnek. Da die beiden Ano-Politiker ins Abgeordnetenhaus gewählt wurden, müssen die Abgeordneten erneut über die Aufhebung deren Immunität entscheiden.