Slowakisches Verfassungsgericht befasst sich mit Beschwerde im Streit um Babišs Vergangenheit

Das Slowakische Verfassungsgericht wird sich nächste Woche mit der Beschwerde des Instituts des Nationalen Gedenkens (ÚPN) gegen die Entscheidung der slowakischen Gerichte befassen. Den Gerichten zufolge wurde der jetzige Ano-Parteichef Andrej Babiš in den Akten des ehemaligen tschechoslowakischen Geheimdienstes StB als Agent rechtswidrig geführt. Das Institut machte bereits zuvor darauf aufmerksam, dass die Entscheidungen der Gerichte gesetzwidrig sind, weil die ehemaligen StB-Mitarbeiter, die zugunsten von Babiš ausgesagt hatten, nicht vorher der Schweigepflicht entbunden worden sind. Das Institut dient auch als Geheimdienst-Unterlagenbehörde.

Das Verfassungsgericht sei in vielen Fällen in der Slowakei zu einer Art Notbremse im Kampf für die Gerechtigkeit geworden, sagte der Leiter des Verwaltungsrates des Instituts, Ondrej Krajňák. Es sei notwendig gewesen, diese Notbremse auch im Fall Babiš zu nutzen, so der Experte. In den Archivdokumenten heißt es, Babiš sei 1980 zur Vertrauensperson des StB und zwei Jahre später zum Agenten des kommunistischen Geheimdienstes StB geworden.