Senatoren wollen Gesetz zur Offenlegung öffentlicher Verträge aufheben

Eine Gruppe von dreißig Senatoren hat beim Verfassungsgericht die Aufhebung des Gesetzes zur Offenlegung öffentlicher Verträge beantragt. Die Vorschrift könne Schäden in Milliarden-Höhe im öffentlichen Sektor verursachen, hieß es. Das Gesetz bedrohe den öffentlichen Besitz, erhöhe die bürokratische Belastung und schaffe ungleiche Bedingungen im öffentlichen Wettbewerb, begründete der sozialdemokratische Senator, Radko Martínek, den Antrag.

Um Korruption zu erschweren, müssen alle öffentlichen und staatlichen Institutionen seit Sommer 2015 ihre Verträge ab einer Summe von 50.000 Kronen (1890 Euro) im Internet veröffentlichen.