Senat verabschiedet Gesetzesnovelle zur Speicherung von Mobilfunkdaten

Der tschechische Senat hat am Mittwoch einer Gesetzesnovelle zugestimmt, die die Speicherung von Mobilfunkdaten neu regelt. Die Betreiber müssen nun die Daten ein halbes Jahr aufbewahren. Gespeichert wird, wer, woher, mit wem und wie lange telefoniert hat. Diese Daten müssen die Netzbetreiber bei Bedarf den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen.

Innenminister Jan Kubice erklärte, mit der Novelle werde auf zwei Eingaben des Verfassungsgerichts reagiert. Das Gesetz definiere nun die Bedingungen für die Betreiber, die Daten zu sichern und zu schützen. Daneben werden eine Reihe von Kontrollinstanzen und Sicherungsmaßnahmen eingeführt, so der Innenminister weiter.