Senat billigt Lockerung des Bankgeheimnisses für bestimmte Ermittlungen

Den tschechischen Geheimdiensten wird es sehr wahrscheinlich ermöglicht, auch an Daten zu gelangen, die dem Bankgeheimnis unterliegen. Sie benötigen dazu jedoch die Bewilligung eines Gerichtes, und diese Bewilligung können sie nur beantragen, wenn sie nachweislich in einem Fall zur Finanzierung des Terrorismus ermitteln. Diese Regelungen sind im neuen Bankengesetz festgehalten, das der Senat am Donnerstag verabschiedet hat. Der Gesetzentwurf muss jetzt lediglich noch von Präsident Václav Klaus unterzeichnet werden.

Autor: Lothar Martin