Senat beschließt Gehaltserhöhung für Richter

Der tschechische Senat hat am Freitag eine Gesetzesnovelle beschlossen, nach der die Gehälter für Richter ab dem 1. Januar 2013 angehoben werden. Für die Bezahlung der Richter gilt in Tschechien eine besondere Regelung: Sie erhalten das 2,5-fache Durchschnittsgehalt eines öffentlichen Angestellten. Das oberste Verfassungsgericht hatte aber geurteilt, dass die Entlohnung zu niedrig sei. Das Parlament hat daher in einer Novelle beschlossen, die Regelung zu ändern und den Multiplikator auf 2,75 zu erhöhen. Das Gesetz muss noch von Staatspräsident Václav Klaus unterzeichnet werden. Die Abstimmung fand ohne Debatte statt, da das Gesetz zum neuen Jahr in Kraft treten muss, damit die Gehälter der Richter ausgezahlt werden können.

Die Anhebung der Richtergehälter führt aber auch zu einem möglichen Anstieg der Diäten von Abgeordneten und Senatoren. Deren Bezahlung ist an die Entlohnung der Richter gekoppelt.