Restitutionen: Verfassungsgericht verlängert Frist für Erteilung von Ersatzgrundstücken

Ehemalige Eigentümer können weiterhin auf die Rückgabe von Grundstücken hoffen, die ihnen nach 1948 von den Kommunisten enteignet wurden. Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn hat die Frist verlängert, bis zu welcher enteignete Personen den Anspruch auf Ersatzgrundstücke haben, falls ihr ursprüngliches Grundstück nicht mehr zur Verfügung steht.

Einer Novelle des Bodengesetzes von 2016 zufolge hätten sie ab 1. Juli 2018 nur noch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben sollen. Diese Novellierung wurde nun auf Antrag einer Gruppe von 18 Senatoren aufgehoben.