Prozess gegen MUS-Manager: Schweizer Bundesgericht weist tschechischen Berufungsantrag ab

Die Tschechische Republik kann sich nicht als Nebenklägerin an dem Verfahren des Schweizer Bundesgerichts gegen ehemalige Manager des tschechischen Braunkohle-Unternehmens Mostecká uhelná společnost (MUS) beteiligen. Einen Berufungsantrag aus Tschechien lehnte das Schweizer Bundesgericht bereits am 1. März ab, gab das Amt zur Vertretung der tschechischen Regierung in Eigentumsfragen am Mittwoch bekannt. Wie ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, habe Tschechien mit der Ablehnung gerechnet und wolle im April eine Zivilklage in der Schweiz einreichen. Im Prozess gegen die ehemaligen MUS-Manager stehen umgerechnet rund eine halbe Milliarde Euro auf dem Spiel. Dieses Geld sollen die ehemaligen Manager Ende der 90er Jahre von den Erlösen bei der Privatisierung des früheren Staatsunternehmens abgezweigt haben. Die Summe wurde dann zu Privatzwecken auf Schweizer Konten deponiert.

Autor: Lothar Martin