Präsident Klaus unterzeichnet den neuen Arbeitsgesetzentwurf

Der tschechische Staatspräsident Vaclav Klaus hat am Montag den novellierten Arbeitsgesetzentwurf unterzeichnet, in dem die Pflicht der Firmen verankert wird, die Wirtschaftslage des Unternehmens oder Änderungen in der Arbeitsorganisation mit den Arbeitsnehmern zu besprechen. Der Präsident unterzeichnete des Weiteren einen Gesetzentwurf, mit dem die Arbeitnehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers besser geschützt werden.