Ombudsmann erhält neue Hinweise auf Zwangssterilisationen

Im Zusammenhang mit der Untersuchung von staatlich geförderten Sterilisierungen sind bei Ombudsmann Otakar Motejl Hinweise auf vierzig weitere Fälle eingegangen, in denen sich die Betroffenen einem Druck ausgesetzt sahen. Das meldete am Mittwoch die Nachrichtenagentur CTK. Ein bis 1991 gültiges Gesetz ermöglichte nach der Sterilisierung die Auszahlung von Sonderbeihilfen in der Höhe von bis zu 10.000 Kronen, zur damaligen Zeit das Mehrfache eines durchschnittlichen Monatsgehaltes. Die Regelung zielte insbesondere darauf ab, die Geburtenrate der sozial schwachen Roma-Minderheit zu senken. Roma-Vertreter hatten im August die Ansicht geäußert, dass dabei auch Zwang ausgeübt wurde.