Oberstes Verwaltungsgericht bestätigt Zemans Wahl zum Staatsoberhaupt trotz Gesetzwidrigkeiten in seiner Kampagne

Das Oberste Verwaltungsgericht hat alle 109 Beschwerden über die Präsidentenwahl zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gericht Miloš Zemans Sieg in der Präsidentenwahl, obwohl es mindestens drei Gesetzwidrigkeiten in Zemans Kampagne vorfand. Dazu gehört beispielsweise das in der Boulevardzeitung „Blesk“ veröffentlichte Inserat, in dem der Gegenkandidat Karel Schwarzenberg scharf angegriffen wurde. Unter den Gegenstimmen war beispielsweise die mehrfache Olympiasiegerin, Věra Čáslavská. Sie beschwerte sich vor allem über Zemans Kampagne, die vor der zweiten Runde der Präsidentenwahl stattfand. Viele Beschwerden machten darauf aufmerksam, dass Zeman in der Kampagne unwahre, fremdenfeindliche und nationalistische Argumente benutzte. Theoretisch kann sich noch das Verfassungsgericht mit dem Verlauf der Präsidentenwahl beschäftigen. Eventuelle Beschwerden haben aber keinen direkten Einfluss auf Zemans Einführung ins Staatspräsidentenamt. Der designierte Staatspräsident Miloš Zeman zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts.