Oberster Gerichtshof hebt Urteil gegen deutsche Familie von 1973 auf

Der Oberste Gerichtshof in Brno / Brünn hat ein Urteil von 1973 gegen eine deutsche Familie wegen angeblicher Republikflucht nachträglich aufgehoben. Der Mann, der bereits in der BRD lebte, wollte seine Tochter mit gefälschten Papieren über die Tschechoslowakei in den Westen bringen. Beide wurden verhaftet und zunächst hierzulande für mehrere Monate inhaftiert. Danach wurden sie für dieselbe Tat noch in der DDR bestraft.

Laut dem jetzigen Urteil des Obersten Gerichtshofs hat die Justiz in der kommunistischen Tschechoslowakei nicht die von ihr selbst deklarierten Werte geachtet. Dazu habe auch das Recht auf ein Familienleben gehört, sagte Richter Pavel Šilhavecký. Dass beide Deutschen auch noch in der DDR verurteilt wurden, habe gegen jegliche Rechtsgrundsätze verstoßen, so Šilhavecký.

Autor: Till Janzer