Oberster Gerichtshof bestätigt Haftstrafe wegen Anschläge auf Züge

Der Oberste Gerichtshof hat die Berufung des Rechtsterroristen Jaromír Balda zurückgewiesen. Die Richter bestätigten das Urteil des Kreisgerichts in Prag, der eine vierjährige Haftstrafe gegen den 71-Jährigen wegen der Anschläge auf Züge verhängte. Der Mann wollte vor dem Obersten Gerichtshof erwirken, dass seine Tat als Gemeingefährdung anstatt als Terrorismus eingestuft wird.

Jaromír Balda wurde im April wegen Terrorismus verurteilt, da er im vergangenen Jahr mit Anschlägen auf Bahnen und gefälschten Bekennerschreiben Hass gegen Migranten schüren wollte. Er legte Baumstämme auf Gleise, wodurch zwei Züge entgleisten. Beide Male wurden mehrere Menschen verletzt.