Notstand in Tschechien aufgehoben – Regelungen über Gesetz zum Gesundheitsschutz

Seit 14 Uhr am Sonntag ist der Notstand in Tschechien aufgehoben. Er dauerte 66 Tage, nachdem er von den Abgeordneten zweimal verlängert wurde. Die Regierung hatte ihn am 12. März mit sofortiger Wirkung ab 14 Uhr aufgerufen. Ihre Kompetenz, den Notstand für 30 Tage anzuordnen, ist am 11. April abgelaufen. Das Abgeordnetenhaus stimmte allerdings einer Verlängerung bis zum 30. April, und später noch einmal bis zum 17. Mai zu.

Auch nach Ablauf des nationalen Notstands gelten jedoch einige Sicherheitsvorkehrungen im Kampf gegen das Coronavirus weiter. Bis zum 25. Mai bleiben beispielsweise die Innenräume in Restaurants oder die Pavillons in den Zoologischen Gärten geschlossen. Ebenfalls noch eine Woche geschlossen bleiben Übernachtungseinrichtungen oder Saunen. Diese Maßnahmen gelten auf der Grundlage des Gesetzes zum Gesundheitsschutz der Öffentlichkeit. Im Rahmen dieses Gesetzes behält es sich das Gesundheitsministerium vor, auch weiterhin beispielsweise das Tragen eines Mundschutzes in öffentlichen Einrichtungen oder den Schulbetrieb zu regeln, und bis auf Weiteres die Durchführung von Massenveranstaltungen oder den Gaststätten- und Hotelbetrieb zu beschränken.

Autor: Lothar Martin