Neuer Vertrag über tschechisch-slowakische Grenze

Neue Maßnahmen an der tschechisch-slowakischen Grenze hat heute das tschechische Abgeordnetenhaus in erster Runde entschieden. Der neue Grenz-Vertrag soll nach dem EU-Beitritt Tschechiens und der Slowakei die Bedingungen für den Grenzübertritt verschärfen. Seit der Trennung der beiden Staaten im Jahr 1993 können Tschechen und Slowaken die Grenze an jeder beliebigen Stelle überqueren. Ab dem 1. Mai sollen die Bürger beider Staaten dafür eine Sondergenehmigung benötigen. Fehlt ihnen eine solche, sollen sie nur an den 22 offiziellen tschechisch-slowakischen Grenzübergängen sowie an 72 weiteren Übergängen ins Nachbarland gelangen können. Kritiker werfen der geplanten Regelung vor, dass die Verschärfung des Grenzregimes zwischen den beiden EU-Neumitgliedern der europäischen Integrationsidee widerspreche. Zudem sei eine Neuregelung überflüssig, weil Tschechien und Slowakei bereits im Jahre 2006 zum Schengenraum beitreten sollen.

Autor: Daniel Satra