Künstlergruppe „Ztohoven“ wird für Unterhosen-Aktion nicht belangt

Die Aktivisten von der Künstlergruppe „Ztohoven“ werden für die Unterhosen-Aktion auf der Prager Burg nicht strafrechtlich belangt. Wie das Tschechische Fernsehen am Freitagnachmittag mitteilte, hat ein Prager Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Demnach sei nicht zu beweisen, dass die beiden Beschuldigten tatsächlich selbst die rote Unterhose auf der Prager Burg gehisst hätten. Wie der Anwalt der Künstler mitteilte, fehlten zudem Nachweise über den genauen Schaden, der damit angerichtet wurde. Über den Kurznachrichtendienst Twitter ließ Zemans Sprecher verlauten, er bewundere die Schnelligkeit der Richterin. Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Entscheid Berufung einlegen.

Als Protest gegen Staatspräsident Zeman hatten zwei als Schornsteinfeger verkleidete Mitglieder von „Ztohoven“ im September die offizielle Präsidentenflagge auf der Prager Burg eingeholt und stattdessen eine riesige rote Unterhose gehisst.

Autor: Annette Kraus