Kopftuchstreit: Oberster Gerichtshof gibt somalischer Schülerin Recht

Ein Kopftuchverbot im theoretischen Unterricht habe keinen legitimen Zweck. Mit dieser Begründung stellte sich der Oberste Gerichtshof hinter eine Somalierin, die wegen eines Kopftuchverbots an einer Prager Hygieneschule geklagt hatte. In Tschechien müsse der religiöse Pluralismus geachtet werden und keine Religionsgruppe dürfe diskriminiert und benachteiligt werden, so das Gericht.

Die Somalierin scheiterte davor bereits in zwei Instanzen. Die Gerichte schlossen sich jeweils der Darstellung der Schule an, dass die junge Frau nicht Schülerin der Einrichtung gewesen sei und deshalb nicht hätte diskriminiert werden könne. Nach Angaben der Schule fehlten der Somalierin bei der Einschreibung wichtige Dokumente