Kein vierzehntes Monatsgehalt für Verfassungsorgane?

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Dienstag beschlossen, dass Richter, Staatsanwälte und Verfassungsorgane in diesem Jahr kein vierzehntes Gehalt bekommen sollen. Damit wurde ein gegenteiliger Beschluss des Senats, der Oberen Kammer des Parlaments, von den Abgeordneten überstimmt. Das entsprechende Gesetz muss, um gültig zu sein, noch von Präsident Václav Klaus unterschrieben und spätestens bis Ende November in die Gesetzessammlung aufgenommen werden. Andernfalls bleibt der Anspruch auf ein vierzehntes Monatsgehalt für die betreffenden Berufsgruppen weiterhin aufrecht, das Abstimmungsergebnis vom Dienstag wäre null und nichtig.