Hotels und Pensionen fallen weiter unter ermäßigte Mehrwertsteuer

Das tschechische Abgeordnetenhaus entschied in seiner Sitzung am Freitag auch über den Geltungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes. Demzufolge werden auch noch im gesamten kommenden Jahr Beherbergungsdienstleistungen unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen, was für die tschechische Tourismusbranche von großer Bedeutung ist. Ebenso soll der ermäßigte Steuersatz in Zukunft für den Eintritt in Museen und historische Denkmäler, die Unterkunft in Studentenwohnheimen sowie den sozialen Wohnungsbau gelten. Der Gesetzesvorlage muss nun noch der Staatspräsident zustimmen.