Herausgeber von Hitler-Reden erfolgreich beim Verfassungsgericht

Der Oberste Gerichtshof muss sich erneut mit der Causa der Gesamtausgebe der Reden von Adolf Hitler befassen. Darüber hat das Verfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall ursprünglich an die Staatsanwaltschaft zur Nachprüfung zurückgewiesen. Nun gab das Verfassungsgericht aber einer Beschwerde der drei Angeklagten von dem Verlag Guidemedia statt.

Seit Mittwoch gilt daher wieder das frühere Urteil, mit dem Pavel Kamas, Lukáš Novák und Lukáš Beer freigesprochen wurden. Das Oberste Gerichtshof wird nun die Revision erörtern, die der oberste Staatsanwalt Pavel Zeman gegen den Freispruch einlegte.

Im Verlag Guidemedia wurde 2013 eine Sammlung von Hitlers Reden herausgegeben. 2014 landeten die Inhaber des Verlags und der Herausgeber des Bandes wegen der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts und Verharmlosung von Genozid vor Gericht. Im anschließenden Rechtsstreit wurden sie von den Vorwürfen freigesprochen.