Gesetz zur Direktwahl des Präsidenten von Senat gebilligt

Der Senat billigte in seiner Sitzung am Mittwoch die Regeln zur Direktwahl des Staatspräsidenten. Den Termin für die erste Direktwahl des Staatsoberhauptes durch das Volk wird durch das Gesetz festgelegt und muss zwischen dem 11. Januar und dem 1. Februar liegen. Das genaue Datum wird durch den Vorsitzenden des Senats spätestens 90 Tage vor der Wahl festgelegt. Gewählt wird in zwei Wahlgängen, zur Stichwahl treten die beiden erfolgreichsten Kandidaten der ersten Runde an. Die Kandidaten erhalten Sendezeit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk, die Kosten der Wahlkampagne dürfen in der ersten Runde maximal 40 Millionen Kronen (1,6 Millionen Euro), in der zweiten Runde weitere 10 Millionen Kronen (400.000 Euro) betragen. Die Kandidaten müssen sich bis 66 Tage vor der Wahl anmelden, aufgestellt werden können sie durch wenigstens 20 Abgeordnete, zehn Senatoren oder durch eine Petition mit den Unterschriften von mindestens 50.000 Bürgern.

Nach der Verabschiedung durch den Senat muss das Gesetz noch von Staatspräsident Václav Klaus unterzeichnet werden. Er hat sich bereits häufiger kritisch zur geplanten Direktwahl geäußert und bezeichnet sie als fatalen Fehler und Irrtum.