Gerichtsurteil: Schloss Opočno gehört dem Staat

Das Renaissanceschloss in Opočno soll dem tschechischen Staat gehören. In diesem Sinne hat das Bezirksgericht in Rychnov nad Kněžnou / Reichenau an der Knieschna im langjährigen Restitutionsstreit am Dienstag entschieden. Das Gericht wies die Klage der Erbin der einstigen Schlossbesitzer, Kristina Colloredo-Mansfeld, zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Rechtsanwalt der Colloredo-Mansfeld kündigte an, in Berufung zu gehen.

Kristina Colloredo-Mansfeld führt seit 1995 einen Rechtsstreit um die Rückgabe des Anwesens, das sich derzeit im staatlichen Besitz befindet. Das Gerichtsverfahren wurde aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtes vom März vergangenen Jahres wiederaufgenommen. Die Erbin hat mit einem Auszug aus dem Almanach des jüdischen Adelsgeschlechts aus dem Jahr 1913 den Beweis erbracht, dass ihre Großmutter jüdischer Abstammung war und die Nazis das Schloss 1942 aus rassistischen Gründen konfisziert hätten. Sie konnte damit den Richter aber nicht überzeugen. Auf Grundlage der Beneš-Dekrete wurde das Schloss nach 1945 zum Staatseigentum der Tschechoslowakei erklärt.