Europäischer Gerichtshof hat Tschechien als ersten EU-Neuling verurteilt

Die Tschechische Republik ist am Donnerstag als erster EU-Neuling vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verurteilt worden, und zwar wegen der Nichtanerkennung von Arzt- und Zahnarzt-Diplomen aus anderen Ländern. Die Europäische Kommission hatte Tschechien in Luxemburg verklagt, weil das Land noch nicht die entsprechende EU-Richtlinie zur europaweiten Anerkennung von Diplomen in nationales Recht umgewandelt hat. Das Gericht gab jetzt der Kommission Recht, die nun über das weitere Vorgehen gegen den tschechischen Staat entscheiden wird. Tschechien muss auch die Prozesskosten tragen.