Europäische Kommission klagt gegen Tschechien

Die Europäische Kommission klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Tschechische Republik. Wie am Dienstag aus Brüssel verlautete, sei der Grund die Tatsache, dass die tschechische Legislative bzw. die Praxis im Bereich der Anerkennung der Arzt- und Zahnarztdiplome mit den Anforderungen der EU immer noch nicht in Einklang gebracht wurde. Entsprechende Richtlinien hätten bereits zum 1. Mai 2004, dem Tag des tschechischen EU-Beitritts, Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung werden sollen.