EU-Staaten ermöglichen Tschechien die Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens

Tschechien kann in Zukunft das Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer einführen. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten einem entsprechenden Antrag aus Prag stattgegeben, sagte Finanzministerin Alena Schillerová (parteilos) am Freitag nach einem Treffen mit ihren europäischen Amtskollegen in Brüssel. Bei der Reverse Charge muss der Leistungsempfänger und nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer entrichten. Dies soll vor allem den grenzüberschreitenden Handel vereinfachen.

Laut Schillerová wird das Kabinett in Prag so bald wie möglich eine Novelle der Umsatzsteuerregelung vorlegen. Trotzdem dürfte das Reverse-Charge-Verfahren nicht vor Ende kommenden Jahres in Kraft treten.

Autor: Till Janzer