EU-Kommission: Schlachtungsvorschriften nach BSE-Fällen bleiben einheitlich

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag darauf hingewiesen, dass die jüngst proklamierte Vereinbarung mit Tschechien über die Schlachtung von Kühen im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE nur vorläufigen Charakter hat. Das tschechische Landwirtschaftsministerium hatte am Dienstag bekannt gegeben, dass es mit der Kommission eine Übereinkunft erzielt hätte, der zufolge Kühe aus einer Herde, in der BSE aufgetreten ist, erst dann geschlachtet werden müssen, wenn sie keine Milch mehr geben. Brüssel hält eine derartige Verlautbarung jedoch für vorzeitig. Laut einer Sprecherin habe die Kommission derzeit noch keinen endgültigen Standpunkt eingenommen, das letzte Wort in dieser Frage hätten überdies die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten im zuständigen Ausschuss. Eine Ausnahme für einzelne Länder werde es nicht geben, so die Sprecherin.