EP-Verfassungsausschuss wird über die Ausnahme in der Menschenrechtscharta für Tschechien erneut abstimmen

Der Verfassungsausschuss des Europaparlaments wird die Abstimmung über die dauerhafte Ausnahme für Tschechien in der Menschenrechtscharta des Lissabon-Vertrags im Oktober wiederholen. Der Ausschuss stimmte zwar der Ausnahme am Montag zu, einige Abgeordnete stellten danach allerdings das Votum in Zweifel. Das Europaparlament spielt in der Sache zwar nur eine Beratungsrolle, ohne seine Stellungnahme können aber einzelne Mitgliedsstaaten das Dokument nicht billigen. Die Ausnahme habe die Abgeordneten in zwei Gruppen geteilt – die einen seien dagegen, die anderen wüssten zwar, dass sie nichts bringen könne, wollten aber die Tschechische Republik unterstützen, führte die Europaabgeordnete Zuzana Roithová an. Die EU-Staaten haben sich 2009 verpflichtet, das von Prag verlangte Protokoll anzunehmen. Der tschechische Präsident Václav Klaus hatte die Unterzeichnung des Lissabon-Vertrags 2009 mit dieser Ausnahme für Tschechien bedingt und seine Forderung mit möglichen Eigentumsforderungen vertriebener Deutscher begründet.