Befürwortung der Terroranschläge als Straftat

Die Befürwortung der Terroranschläge auf die USA kann als eine Straftat qualifiziert werden. Bei Ermittlungsverfahren werden die mit dieser Frage beschäftigten Staatsanwälte die Grenze zwischen der Meinungsfreiheit und der Straftat mit der gebotenen Sensibilität ansetzen müssen. Darauf einigten sich am Dienstag Vertreter der Obersten Staatsanwaltschaft sowie weiterer staatsanwaltschaftlicher Instanzen bei einem Treffen im südmährischen Brno/Brünn.