Ausländer beschweren sich über mangelnde Informationen zum Wahlrecht

In Zusammenhang mit den tschechischen Kommunalwahlen, die am Freitag begonnen haben, haben bereits mehrere in Tschechien lebende EU-Ausländer über mangelnde Informationen zu ihrem Wahlrecht geklagt. In Brünn etwa gingen kurz nach Öffnung der Wahllokale mehrere Beschwerden ausländischer Staatsbürger ein, die nicht wählen durften, weil sie nicht im Wählerverzeichnis registriert waren. Während tschechische Wähler automatisch in dieses Verzeichnis eingetragen werden, mussten ausländische Staatsbürger mindestens 48 Stunden vor Beginn der Wahlen den Eintrag beantragt haben. Von dieser Bedingung wussten viele Wähler aus anderen EU-Staaten aber nichts.