Asylgesetz soll verschärft werden

Die tschechische Regierung hat am Mittwoch auf ihrer Sitzung eine Novelle des Asylgesetzes beschlossen. Laut Kabinettsentwurf sollen künftig Einzelrichter über die Berufungsanträge abgelehnter Asylwerber entscheiden. In einigen Fällen sollen Berufungen überhaupt nicht mehr möglich sein. Derzeit können Personen, deren Asylantrag zurückgewiesen wurde, zuerst am zuständigen Landesgericht und dann am Obersten Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Mit der nun vom Kabinett vorgelegten Novelle sollen die Gerichte entlastet und Geld gespart werden, heißt es. Die Zahl der in Tschechien gestellten Asylanträge ist allerdings ohnehin stark rückläufig. Im Jahr 2004 waren es 5459 Anträge, das sind um über fünfzig Prozent weniger als im Jahr davor.