Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht

Der Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz, das die Tschechische Republik bereits bei ihrem Beitritt zur Europäischen Union hätte ratifizieren sollen, wurde auf den Weg gebracht. Der Legislativrat der Regierung hat heute entschieden, dass über die Einhaltung der Gleichberechtigung der Ombudsman wachen soll. Sollten mit dem Antrag auch das Abgeordnetenhaus und der Senat einverstanden sein, würde sich der Zuständigkeitsbereich des Ombudsmannes, Otakar Motejl, deutlich erweitern. Das Antidiskriminierungsgesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die EU hatte bereits Sanktionen gegen Tschechien wegen des Nichtvorhandenseins eines solchen Gesetzes angedroht. Ein Antidiskriminierungsgesetz hatte bereits die letzte Regierung vorgelegt. Der Senat hatte aber sein Veto eingelegt.