Abgeordnetenhaus billigt Erhöhung der Rundfunkgebühren

Das Abgeordnetenhaus hat heute eine Gesetzesnovelle gebilligt, die eine Steigerung der Rundfunkgebühren ermöglicht. Die TV-Gebühren werden demnächst von 75 auf 100 Kronen, die Radiogebühren von 37 auf 45 Kronen erhöht. Außerdem wird die Regierung künftig die Möglichkeit haben, die Gebühren an die Inflation anzupassen. Laut Novelle muss jeder Haushalt, also auch der, wo es kein Fernseh- bzw. Radiogerät gibt, diese Gebühren zahlen. Der Anteil der Werbung in Sendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens wird nach dem Gesetz von einem Prozent auf 0,8 % reduziert.