Die Fremdenpolizei

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Die meisten Ausländer, die sich in der Tschechischen Republik niederlassen, berichten von ihren Abenteuern auf den verschiedensten Ämtern. Einige dieser Ämter stellen Ihnen im heutigen Sprachkurs Jitka Mládková und Katrin Bock vor.

Unterhalten sich zwei in Tschechien lebende Ausländer, dann kommt früher oder später die Rede auf die cizinecká policie - die Fremdenpolizei, bei der man seine povolení k pobytu - Aufenthaltsgenehmigung - povolení k pobytu beantragen muss. Etwas schwierig kann es manchmal sein, das Behördentschechisch zu verstehen.

Für eine povolení k pobytu - Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie einige Papiere, wie z.B. ein vstupní vízum - Einreisevisum. Dazu eine potvrzení o ubytování - eine Unterkunftsbescheinigung. Wenn Sie hier arbeiten, benötigen Sie außerdem eine povolení k práci - Arbeitserlaubnis vom zuständigen úřad práce - Arbeitsamt. Ansonsten benötigen Sie einen so genannten doklad potvrzující účel pobytu - einen Nachweis über den Aufenthaltszweck.

All diese povolení - Erlaubnisse gibt es natürlich nicht umsonst. Gebühren behördlicher Papiere bezahlt man in Tschechien mit so genannten kolky - einer Art behördlicher Briefmarke - kolky. Ein kolek ist also so etwas wie eine Gebührenmarke. Eines darf auf allen Papieren nicht fehlen: ein razítko - Stempel. Und oftmals benötigt man auch eine notářské ověření - notarielle Beglaubigung.

Doch mit der cizinecká policie - der Fremdenpolizei sind die Behördengänge längst nicht am Ende, denn es fehlt noch ein doklad o zdravotním pojištění - ein Nachweis über eine Krankenversicherung - doklad o zdravotním pojištění. Und einen solchen erhalten Sie bei einer pojišťovna - Versicherung.

Wenn Sie alle erforderlichen Papiere zusammenhaben, dann können Sie bei der cizinecká policie - Fremdenpolizei Ihre žádost o povolení k pobytu - Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - žádost o povolení k pobytu einreichen.