Oberster Rechnungshof entdeckt Fehler beim EU-Projekt „Unternehmerische Initiative und Innovation“

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Der tschechische Oberste Rechnungshof hat bei einer Kontrolle des EU-Förderprogramms „Unternehmerische Initiative und Innovation“ Fehler in Höhe von 105 Millionen Kronen (3,8 Millionen Euro) entdeckt. Das Industrie- und Handelsministerium und die Agentur CzechInvest vergeben aus dem Programms Mittel, die zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der tschechischen Wirtschaft bestimmt sind.

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Insgesamt haben die Prüfer 22 Projekte im Gesamtwert von 983 Millionen Kronen (36,4 Millionen Euro) unter die Lupe genommen, bei sieben Projekten stellten sie Unregelmäßigkeiten fest. Die Fehler wurden sowohl auf Seite der geförderten Firmen, als auch auf Seite der staatlichen Behörden festgestellt. Es habe sich vor allem um Fehler bei der Ausschreibung von Aufträgen gehandelt und bei der Erstattung von Auslagen, die laut Projektbeschreibung nicht hätten bezahlt werden dürfen, hieß es. Außerdem sei es oftmals zum Versagen der Kontrollmechanismen gekommen.

Auch die EU-Kommission äußert Kritik an der Durchführung des Programms „Unternehmerische Initiative und Innovation“ in der Tschechischen Republik, insbesondere aufgrund möglicher Interessenskonflikte und mangelnder Kontrolle bei der Mittelauszahlung. Die EU hat in den Jahren 2007 bis 2013 im Rahmen des Förderprogramms fast 101 Milliarden Kronen (3,7 Milliarden Euro) für die Tschechische Republik bereitgestellt. Bis zum Ende vergangenen Jahres wurden davon allerdings lediglich 55,6 Milliarden Kronen (2 Milliarden Euro) abgerufen. Der Tschechischen Republik droht daher, auch in der erlaubten Übergangsfrist 2014 nicht alle Gelder nutzen zu können.