EU-Kommission lehnt Reverse-Charge-Verfahren ab

Foto: Barbora Kmentová

Die EU-Kommission hat ein Gesuch der Tschechischen Republik für eine erweiterte Umkehrung der Steuerschuldnerschaft abgelehnt. Darüber informierte am Donnerstag der Tschechische Rundfunk.

Andrej Babiš  (Foto: Archiv des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik)
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (reverse charge) ist eine Spezialfall im Umsatzsteuerrecht, nach der nicht der Verkäufer, sondern der Käufer die Umsatzsteuer zu entrichten hat. Der tschechische Finanzminister Andrej Babiš (Ano) macht sich seit längerem dafür stark, dass die einzelnen EU-Staaten selbständig bestimmen können, auf welche Waren und Dienstleistungen sich die Reverse-Charge-Methode beziehen darf. Er hält es für ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Steuerbetrug.

Tschechien hat nun beantragt, dass diese Sonderregelung in der Mehrwertsteuer bei allen Dienstleistungen im Wert von mehr als 10.000 Euro eingeführt wird. Da die Mehrwertsteuer-Angelegenheiten auf EU-Ebene geregelt werden, muss jede Ausnahme von der EU-Kommission gebilligt werden. Diese hat nun aber ihre Zustimmung verweigert. Der Grund: Es müssten Beweise erbracht werden, dass der betroffene Sektor tatsächlich von Steuerbetrug betroffen sei. Der EU-Kommission zufolge ist es ausgeschlossen, eine solche Maßnahme in einem großen Teil beziehungsweise sogar in der gesamten Wirtschaft umzusetzen.

Foto: Barbora Němcová,  Radio Prague International
Ähnliche Anträge aus Österreich, Bulgarien und der Slowakei hatte die EU-Kommission bereits zuvor zurückgewiesen. Finanzminister aus fünf EU-Staaten (Tschechien, Slowakei, Österreich, Ungarn und Bulgarien) haben sich im Mai in Wien darauf geeinigt, gemeinsam gegen grenzübergreifenden Steuerbetrug, vor allem im Bereich der Umsatzsteuer, vorzugehen. Ihre gemeinsame Forderung: die EU sollte Kompetenzen teilweise auf die Mitgliedsländer übertragen. Die Reverse-Charge-Methode, für die sie gemeinsam eintreten, stößt jedoch nicht auf breite Zustimmung in Europa. Unter anderem Frankreich und Deutschland sollen nach Angaben der Tschechischen Rundfunks dagegen sein.

Das tschechische Finanzministerium respektiert den jüngsten Beschluss der Kommission, will aber weiterhin für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kämpfen. „Wir halten den Standpunkt der EU-Kommission nicht für haltbar. Man kann nicht einerseits eine bessere Eintreibung der Mehrwertsteuer von den Mitgliedsstaaten verlangen, und andererseits die Maßnahmen abzulehnen, die dafür zur Verfügung stehen“, hieß es in einer Reaktion des Finanzministeriums vom Donnerstag.