Wirtschaftsmagazin Wirtschaftsräume in den Grenzregionen werden gefördert und ausgebaut
Die Griechenland-Krise stellt die oft proklamierte Solidarität innerhalb der Europäischen Union auf die Probe. Trotz aller Probleme der Mitgliedsländer scheinen die Regionen Europas über Grenzen hinweg zusammenzurücken. Auch an der tschechischen Grenze zu Bayern und Sachsen. Die Menschen in diesen Regionen intensivieren die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und bauen ihren gemeinsamen Wirtschaftsraum ständig aus.
In den Regionen entlang der deutsch-tschechischen Grenze werden unzählige Projekte angekurbelt und gefördert. Eines davon ist der so genannte Girls´Day, über den wir bereits berichtet haben. An diesem Tag unternehmen junge Mädchen zu beiden Seiten der Grenze organisierte Ausflüge zum jeweiligen Nachbarn, um sich neben dem Kennen lernen von technischen Berufen auch über die Arbeits- und Lebensbedingungen des Gastlandes zu informieren. Karin Hartung von der Agentur für Arbeit im oberpfälzischen Weiden weiß, wo die Probleme in beiden Ländern sind:
Girls' Day in der Firma Cisco Deutschland in Eschborn (Foto: www.girls-day.de)
„Die tschechischen und die deutschen Kollegen haben festgestellt, dass
Fachkräftemangel auf beiden Seiten herrscht und dass die demografische
Entwicklung ähnlich ist. Um diese Problematik zu beleuchten
beziehungsweise auch den Schülerinnen nahe zu bringen, hat man diesen
grenzüberschreitenden Girls´Day eingeführt.“
Über den Girls´ Day hinaus wird ebenso schon an die Zukunft gedacht, ergänzt Karin Hartung:
„Sicherlich, ab dem 1. Mai 2011 herrscht auch hier in unserer Region die Freizügigkeit. Die Mädchen, die man jetzt beim grenzüberschreitenden Girl´s Day informiert hat, sind in den vorletzten oder letzten Klassen ihrer Schulausbildung. Für das eine oder andere Mädchen wird es auch eine Berufsperspektive im Nachbarland geben.“
Guten Mutes in die Zukunft der Euroregion Neiße schaut auch die Leiterin des Bildungsnetzwerkes Pontes, Regina Gellrich:
Euroregion Neiße
„Diese Zukunft steht eigentlich kurz bevor. Wir haben jetzt schon die
schrittweise Öffnung des grenzüberschreitenden Wirtschafts- und
Arbeitsmarktes in unserer Region, er wird im nächsten Jahr Realität sein.
Ich glaube, alle Menschen in dieser Region tun gut daran, sich auf diese
Entwicklung einzustellen, denn sie bietet schlichtweg Chancen für die
Menschen in dieser Region. Sie bietet ebenso neue Möglichkeiten,
insbesondere für die Unternehmen. Dabei ist es einfach wichtig, dass junge
Menschen sich über diese neuen Möglichkeiten auch gut informieren
können.“
Regina Gellrich (Foto: www.zivita.de)
Das Bildungsnetzwerk Pontes organisiert und koordiniert viele Aktivitäten
in der Region im Dreiländereck zwischen Tschechien, Deutschland und Polen.
Der trinationale Girls´Day, der vergangene Woche hier zum vierten Male
stattfand, ist da nur ein kleiner Baustein in der wachsenden Zusammenarbeit
der Menschen dieser Grenzregion, sagt Gellrich:
„Es ist in den letzten Jahren durchaus spürbar dass die grenzüberschreitenden Kooperationen deutlich zunehmen, und zwar in allen Bereichen. Ich glaube, anders wird es auch in der Zukunft nicht werden, denn die Region hat nur dann eine Chance, wenn sie sich wirklich als eine gemeinsame Euroregion versteht.“
Neue EU-Verordnung regelt Sachverhalte der grenzüberschreitenden Tätigkeit
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, gemeinsame Chancen, aber offiziell noch kein gemeinsamer Arbeitsmarkt – auch das ist die Realität in den eben beschriebenen Euroregionen. Dennoch arbeiten bereits viele Tschechen und auch Deutsche im jeweils anderen Land. Neben dem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen wurden die arbeits- und sozialrechtlichen Belange ihrer Auslandstätigkeit unter anderem durch eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1971 geregelt. Diese Richtlinie wird nun am 1. Mai durch eine neue Verordnung zur grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitskräften abgelöst. Es ist eine Verordnung, die vor allem die Aspekte der sozialen Absicherung neu definiert. Was es dabei zu beachten gilt, erklärte der in Prag tätige Wirtschaftsjurist Arthur Braun gegenüber Radio Prag:
Arthur Braun
„Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, wie ich als Deutscher in
Tschechien tätig werden kann, aber in der deutschen Sozialversicherung
bleibe. Die erste ist eine so genannte Kurzentsendung mit dem
´berühmten´ E 101-Formular. Bis Ende des Monats galt sie bisher für ein
Jahr, ab dem 1. Mai gilt sie dann für zwei Jahre. Das heißt, der
Arbeitgeber meldet bei der DVKA in Deutschland zum Beispiel an: mein
Arbeitnehmer ´Herr Meier´ geht zu einer tschechischen GmbH (s. r. o.) in
Hradec Králové. Wenn er das mit dem genannten Formular ordnungsgemäß
anmeldet, ist ihm zwei Jahre lang garantiert, mit keiner Behördenprüfung
rechnen zu müssen.“
Die Möglichkeit von Kurzentsendungen wird also von einem Jahr auf zwei Jahre erhöht. Was aber ist erforderlich, wenn man eine Führungskraft oder einen Facharbeiter längerfristig im EU-Ausland verpflichten will?
„Die zweite Möglichkeit ist die Ausnahmegenehmigung. Hier gab es in der Vergangenheit sehr viele Probleme. Solche Ausnahmen gibt es für maximal fünf Jahre. Viele Firmen, die in Tschechien eine Produktion aufbauen und so auch wissen, mein technischer Leiter muss jetzt für drei bis vier Jahre ins Nachbarland gehen, die haben sich in der Vergangenheit über eine Ausnahmegenehmigung helfen müssen. Eine solche wurde aber von der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung in der Regel nur sehr schwankend erteilt. Deshalb gab es viele Initiativen von Seiten der deutschen Botschaft in Prag und von Seiten der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer, dass Deutsche wieder grundsätzlich diese Ausnahmegenehmigung bekommen. Warum will der tschechische Staat nur ungern Ausnahmegenehmigungen erteilen? Ganz einfach deshalb, weil diese ausländischen Arbeitnehmer, Geschäftsführer oder auch Selbstständige, die hier tätig werden, sehr hohe Beiträge zahlen, sie aber das Sozialsystem später in der Rente nicht belasten, da sie auch wieder nach Deutschland zurückgehen. Insoweit ist es für den tschechischen Staat durchaus logisch, dass er sich gut bedient bei den gut verdienenden ausländischen Arbeitskräften.“
Und wen betrifft die dritte Möglichkeit?
„Die dritte Möglichkeit ist sehr wichtig für alle Grenzgänger. Da gab es immer die Ausnahmemöglichkeit: Wenn jemand sowohl in Deutschland als auch in Tschechien arbeitet, so konnte er im deutschen Sozialsystem bleiben, sofern er auch nur ein ganz kleines bisschen in Deutschland tätig war. Das heißt, wenn ich mich als Grenzgänger nur ein oder zwei Tage bei meiner Muttergesellschaft in Regensburg gezeigt habe, den Rest der Zeit aber bei der Tochtergesellschaft in Pilsen war, konnte ich völlig legal in der deutschen Versicherung bleiben. Und das schon seit 15 Jahren. Da wird es ab dem 1. Mai erhebliche Einschränkungen geben. Ab diesem Zeitpunkt muss ich nämlich eine Grenze von mindestens 25 Prozent einhalten, die ich in Deutschland erbringen muss. Das heißt, in Zukunft muss nachgewiesen werden, dass ich 25 Prozent meiner Tätigkeit in Deutschland leiste oder dementsprechend hier 25 Prozent meines Gehaltes erziele.“
Braun weist schließlich darauf hin, dass insbesondere die Nachweisführung für Grenzgänger jetzt noch wichtiger wird:
„Es wird also für viele ab dem 1. Mai wichtig sein, auch die
Anwesenheitslisten gut zu führen, um jederzeit nachweisen zu können: zu
25 Prozent bin ich noch in Deutschland beruflich tätig. Sonst droht, dass
ich der tschechischen Sozialversicherung unterliege. Das hat den Nachteil,
dass ich die hohen Arbeitgeberbeiträge von 34 Prozent abführen muss. Das
ist deutlich mehr als in Deutschland. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen
sind mit 1,7 Millionen Kronen sehr, sehr hoch. Deswegen möchte im
Normalfall jeder Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber lieber im deutschen
System bleiben. Es gilt also: Ab dem 1. Mai muss man auf die neuen
Regelungen aufpassen.“
Bleibt noch zu erwähnen, dass die neue EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitskräften natürlich auch für Tschechen gilt, die in EU-Ländern arbeiten. In den Nachbarländern Deutschland und Österreich ist das derzeit aber nur mit unterschiedlichsten Genehmigungen möglich. Deshalb wird die Verordnung für weitere Tschechen erst am 1. Mai 2011 relevant, wenn in beiden Ländern die Beschränkung der Freizügigkeit aufgehoben wird.






