Tagesecho „Ztohoven“-Künstler wegen Befreiung von Ampelmännchen verurteilt
„Ztohoven“ - über diese tschechische Aktions-Künstlergruppe gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Aufsehenerregendes zu berichten. Zuletzt, als sie im öffentlich-rechtlichen Fernsehen in das sonntägliche Frühstücksprogramm eine Atombombenexplosion im Riesengebirge hineinmanipulierten. Jetzt gab es ein Gerichtsurteil in einem ebenso beachtenswerten Fall.
Prag, 8. April 2007. Roman Týc bereitet sich auf seinen Einsatz vor, packt
Material, Werkzeug und Trittleiter ein und steigt in seinen roten
Monteurs-Overall. An diesem Tag hat er eine Menge Arbeit vor sich: An 50
Fußgängerampeln über das gesamte Stadtgebiet verteilt, bringt Roman Týc
seine eigenen Kreationen von Ampelmännchen an. Bei hellichtem Tag und
Hochbetrieb in den Straßen und - vor den Augen der Polizei.
David Brudňák alias Roman Týc (rechts) vor dem Gericht (Foto: čTK)
Von nun anforderten zwölf eigenwillige Varianten von Ampelmännchen die
Fußgänger zum Gehen oder zum Stehen auf: mit Hund an der Leine, mit
Flasche am Hals, in der Hocke beim Geschäftlichen, auf Krücken und ohne
Bein, mit Rock, gekreuzigt, herumlungernd oder erhängt. Der 33-jährige
Künstler Roman Týc - mit bürgerlichem Namen David Brudňák - gehört
zur geliebt-gefürchteten tschechischen Aktions-Künstlergruppe
„Ztohoven“. Er habe die Ampelmännchen nur aus ihrer Zwangsjacke
befreien wollen, damit sie sich rühren können, begründete Brudňák.
Fünf Stunden Arbeit kostete ihn die Befreiung-Aktion der Ampelmännchen
und 60.000 Kronen Strafe (rund 2.400 Euro). Das hatte am Mittwoch das
Bezirksgericht von Prag 8 entschieden. Damit handelt es sich nicht um eine
Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Zwar sprach das Gericht
Brudňák von dem Vorwurf der Beschädigung und Betriebsgefährdung einer
öffentlichen Anlage frei, den Schaden für die Rückmontage soll er aber
bezahlen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil im
Berufungsverfahren bestätigt werden, hat Aktions-Künstler Brudňák aber
noch eine Wahl - Geldstrafe oder Gitter:
„Wenn ich für einen Monat in den Knast soll oder 60.000 Kronen zahlen, dann sag ich Ihnen, dass es sich auch finanziell für mich auszahlt, wenn ich für einen Monat in den Bau gehe.“
Die Gruppe „Ztohoven“ hat nur wenige Monate nach der Ampel-Aktion eine Atombomben-Explosion in das tschechische Frühstücksfernsehen hineinmanipuliert und für großes Aufsehen gesort. Ampelmännchen und Atombombe waren nicht die ersten Aktionen von „Ztohoven“ und es werden wohl auch nicht die letzten sein.






