Tagesecho Wie die tschechisch-deutsche Aussöhnung begann: 20 Jahre Nachbarschaftsvertrag
Genau 20 Jahre ist es her, dass das wiedervereinigte Deutschland mit der demokratischen Tschechoslowakei das erste Abkommen geschlossen hat: den Deutsch-Tschechoslowakischen Vertrag über gute Nachbarschaft. Ihm voraus gingen schwierige Verhandlungen aufgrund der gemeinsamen Geschichte, die durch Nationalsozialismus und Vertreibung belastet war und es zum Teil bis heute ist.
Hans-Dietrich Genscher (Foto: ČT 24)
Der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl und Außenminister Hans-Dietrich Genscher
auf der einen Seite und Staatspräsident Václav Havel und Außenminister
Jiří Dienstbier auf der anderen Seite: Sie setzten am 27. Februar 1992
ihre Unterschriften unter den Deutsch-Tschechoslowakischen
Nachbarschaftsvertrag. Ein ähnliches Abkommen hatte Deutschland gut acht
Monate zuvor bereits mit Polen geschlossen. In beiden Fällen waren die
Verhandlungen sehr langwierig. Der Zeithistoriker Miroslav Kunštát von
der tschechischen Akademie der Wissenschaften erläutert warum:
Miroslav Kunštát
„Im Falle der Tschechoslowakei gab es meines Erachtens von Anfang an
jeweils unterschiedliche Zielvorstellungen, wie solch ein Vertrag aussehen
sollte. Die deutsche Seite wollte, soweit wir den ersten deutschen mit dem
tschechoslowakischen Vertragsvorschlag vergleichen können, in erster Linie
einen zukunftsorientierten Vertrag. In diesem sollten die Fragen der
Vergangenheit möglichst breit ausgeklammert werden – mit Ausnahme einer
sehr kurzen, die Geschichte wertenden Präambel.“
Die tschechoslowakische Seite dachte jedoch an etwas Anderes, wie Außenminister Dienstbier später in seinen Memoiren festgehalten hat:
„Wir wollten die Probleme ansprechen, die fast ein halbes Jahrhundert lang unter den Tisch gekehrt und tabuisiert worden waren, um einen mühsamen und leidvollen Prozess des gegenseitigen Verstehens und der Annäherung in Gang zu bringen.“
Willy Brandt (Foto: Deutsches Bundesarchiv)
Letztlich entstand unter mühsamen Verhandlungen ein Kompromisstext. Der
Hauptteil des Vertrags war jedoch zukunftsgerichtet. In diesem Punkt
reichte er weit über den Prager Ostvertrag von Willy Brandt aus dem Jahr
1973 hinaus. Viele Felder der Zusammenarbeit wurden benannt – und recht
bald auch in Rechtstexte gegossen, wie Historiker Kunštát betont:
„Wenn wir uns dann die Entwicklung des Vertragsrechtes in den 90ern anschauen, dann sehen wir, dass der Auftrag des Vertrags von 1992 erfüllt wurde. Noch vor dem tschechischen Beitritt zur EU entstand ein dichtes Vertragswerk mit einer europäischen Qualität bei der Zusammenarbeit.“
Doch ungeklärt blieben die Fragen der Vergangenheit, besonders die einer Entschädigung der Nazi-Opfer. Aber auch die Beziehung der vertriebenen Sudetendeutschen zu ihrer alten Heimat war unklar. Dann zerfiel die Tschechoslowakei in zwei Staaten, der bundesdeutsche Außenminister Genscher trat zurück – und die Verhandlungen wurden ganz neu aufgenommen. Ergebnis war die Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997. In welchem Verhältnis stehen der Nachbarschaftsvertrag und die Erklärung zueinander?
„Die beiden Dokumente ergänzen sich. Die Deutsch-Tschechische
Erklärung ist, würde ich sagen, eher ein Bonus. Es ist ein Dokument, das
zum Beispiel die Deutschen und die Polen nicht haben. Wenn man sich in die
Deutsch-Tschechische Erklärung einliest, dann sieht man da sehr
ausführliche die Geschichte wertende Kapitel und einen zwar schwer
gefundenen, aber doch sehr interessanten Konsens.“
Und die Erklärung schuf auch konkrete Institutionen, um einen Umgang mit der gemeinsamen Geschichte zu finden: den Zukunftsfonds und eine Historikerkommission.







