Tagesecho Vorratsdatenspeicherung auch in Tschechien ein Fall fürs Verfassungsgericht
Vorratsdatenspeicherung – schon das Wort klingt bedrohlich. Sechs Monate lang müssen Telefongesellschaften speichern, wer mit wem wann telefoniert oder Kurznachrichten und E-Mails ausgetauscht hat. So will es eine EU-Richtlinie. Doch in Deutschland würde die zur Terrorismusbekämpfung gedachte Bestimmung zur Verfolgung von Bagatelldelikten missbraucht. Und dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, befanden in der vergangenen Woche die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe. Vor dem Hintergrund des deutschen Urteils ist nun auch in Tschechien eine Debatte über die Verwendung der Daten entbrannt.
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