Tagesecho Vorratsdatenspeicherung auch in Tschechien ein Fall fürs Verfassungsgericht
Vorratsdatenspeicherung – schon das Wort klingt bedrohlich. Sechs Monate lang müssen Telefongesellschaften speichern, wer mit wem wann telefoniert oder Kurznachrichten und E-Mails ausgetauscht hat. So will es eine EU-Richtlinie. Doch in Deutschland würde die zur Terrorismusbekämpfung gedachte Bestimmung zur Verfolgung von Bagatelldelikten missbraucht. Und dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, befanden in der vergangenen Woche die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe. Vor dem Hintergrund des deutschen Urteils ist nun auch in Tschechien eine Debatte über die Verwendung der Daten entbrannt.
Wie in Deutschland müssen auch in Tschechien Telefongesellschaften und Internet-Provider erfassen, wer wann wo mit wem telefoniert oder Nachrichten ausgetauscht hat. Ein halbes Jahr lang müssen die Daten gespeichert und bei Bedarf den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Doch was von der EU eigentlich als Maßnahme zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht war, wird auch hierzulande zur Verfolgung des sprichwörtlichen Eierdiebes genutzt.
„Grob geschätzt bekommen wir von den Behörden Zehntausende
Anfragen
pro Jahr. Das macht mehrere Hundert bis eintausend Anfragen pro
Tag“, so
Jiří Janeček von der Telefongesellschaft T-Mobile im Tschechischen
Fernsehen. Die anderen Telekom-Anbieter sprechen von ähnlichen Zahlen.
Experten schätzen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft pro Jahr rund
100.000 Rufdaten-Auskünfte anfordern. Die Polizei will diese Zahl nicht
kommentieren, bestätigt aber:
„Diese Daten helfen uns sehr bei der Aufklärung von Straftaten und dazu verwenden wir sie auch“, so die Sprecherin der Kriminalpolizei, Pavla Kopecká. Eine Praxis, die einer Gruppe von Abgeordneten nicht gefällt. Sie wollen nun, dass wie in Deutschland das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft:
„Entweder, wir haben Hunderttausende Terroristen im Land, oder die
Polizei fordert die Daten bei jedem Bagatelldelikt an. Nach zwei Jahren
zeigt sich, dass dieses Gesetz nicht zur Terrorabwehr dient, sondern zur
Bespitzelung aller Bürger“, erläuterte der bürgerdemokratische
Abgeordnete Marek Benda im Tschechischen Fernsehen. Er kritisiert
außerdem, dass der Staat den Telefongesellschaften mehrere Hunderttausend
Euro pro Jahr für die Datenspeicherung bezahlt.
Die Verfassungsbeschwerde soll in den nächsten Tagen eingereicht werden.
Das Urteil der Brünner Richter darf mit Spannung erwartet werden.








