Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wieder auf der politischen Agenda

Foto: Europäische Komission

Der EU-Beitritt der Tschechischen Republik am ersten Mai 2004 rückt immer näher. Die Beitrittsverhandlungen, die sind längst abgeschlossen. Doch einige Anpassungen müssen hierzulande noch vorgenommen werden, um die Legislative EU-konform zu gestalten. So etwa im Falle eines öffentlichen Vergabegesetzes. Hören Sie mehr von Gerald Schubert:

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Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge - hinter dieser Formulierung verbirgt sich ein Dauerbrenner der tschechischen Innenpolitik. Früher konnten die Auftraggeber ihre Lieferanten bzw. Dienstleistungsfirmen autark bestimmen, eine verpflichtende öffentliche Ausschreibung war zunächst überhaupt nicht vorgesehen. Seit Mai vorigen Jahres gibt es zwar ein Gesetz, das gewisse Vergabeverfahren vorschreibt, dieses stellt jedoch wiederum so manches Schlupfloch bereit. So sind etwa Aufträge in machen sensiblen Bereichen vom öffentlichen Wettbewerb ausgenommen, und oft werden auch die unübersichtlichen Kriterien bemängelt, die letztlich formal über den Zuschlag für eine bestimmte Firma entscheiden.

Dass die Regierungsvorlage zu einem Vergabegesetz jetzt wieder auf der Agenda des Abgeordnetenhauses steht, das hat mit einer Forderung der Europäischen Union zu tun. Gewisse legislative Standards sind nämlich Voraussetzung für den Fluss von Geldern aus EU-Fonds. Aus diesen Fonds stehen allein in den Jahren 2004 bis 2006 2,6 Milliarden Euro für die Tschechische Republik bereit, jedoch eben nur dann, wenn in Form eines EU-konformen Vergabegesetzes für eine entsprechende Weiterverwendung garantiert werden kann.

Laut Petr Stepanek von der Bürgerinitiative Oziveni würde jedoch auch der neue Gesetzesentwurf Hintertüren offen stehen lassen. So könne man etwa für gewisse Firmen maßgeschneiderte Auftragskriterien formulieren, und auch gegen Kartellbildung sei man nicht ausreichend abgesichert:

"Das heißt, dass sich fünf oder zehn Firmen absprechen, sich um einen Auftrag bewerben und dabei die Preise eben nur um das absolut nötige Maß unterbieten. Und im nächsten Auswahlverfahren da werden dann die Rollen wieder getauscht."

Petr Dimun jedoch, Sprecher des Ministeriums für Regionalentwicklung, weist diesen Vorwurf zurück:

"Kartellvereinbarungen lassen sich nie ausschließen, denn man kann durch ein solches Gesetz nicht verhindern, dass sich Firmen untereinander absprechen. Nichtsdestoweniger hat aber der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, einen Auftrag wieder zu stornieren, wenn er den Verdacht hat, dass es zu einer Kartellvereinbarung gekommen ist."

Wenn es vermutlich auch weiterhin Kritik an der Vergabe öffentlicher Aufträge geben wird - einen Fortschritt sollte das neue Gesetz, das hinsichtlich der genannten EU-Auflagen wohl so bald wie möglich beschlossen werden wird, in jedem Fall darstellen. Eine Entscheidung des Parlaments steht nächste Woche auf dem Programm.